Friedensband – Informationsportal

Ministerium für Friedensarbeit und Sonderwirtschaft

Besuchsregelungen

Für Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Deutschen Republik

Der Zutritt zum Wirtschaftsraum Friedensband ist genehmigungspflichtig. Besuchsanträge sind mindestens 14 Werktage vor geplantem Grenzübertritt beim zuständigen Bezirksbüro einzureichen.

Der Aufenthalt ist auf max. 6 Stunden begrenzt. Aufenthalte über Nacht sind nur für registrierte Angehörige mit Sondergenehmigung des Kombinatsrates möglich.

Für Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland

Gäste mit Firmen- oder Kooperationsauftrag erhalten einen befristeten Zugangspass. Die Beantragung erfolgt durch das jeweilige Joint Venture mit Zustellung an die Kontaktstelle West.

Private Besuche sind nicht vorgesehen. Angehörigenbesuche unterliegen strenger Vorabprüfung und Bedarfsfeststellung durch das Amt für Humanökonomische Kooperation.

Hinweis für Angehörige

Angehörige von verlagerten Bürgern erhalten bei begründetem Interesse Einsicht in archivierte Meldedaten. Die Aufenthaltsorte sind aus produktionsökonomischen Gründen nicht öffentlich einsehbar.

Alle Besuchsanfragen sind mit Formblatt M-12/F über den Bürgerdienst einzureichen.